
Conversion Rate Optimization/10. August 2023 -Aktualisiert am 26. März 2024/4 Min. Lesezeit
Barrierefreiheit im Internet: Bedeutung, Maßnahmen, gesetzliche Anforderungen und Folgen bei Nichteinhaltung
Die Bedeutung von Barrierefreiheit im Internet nimmt stetig zu, im Zuge dessen müssen ab dem 28. Juni 2025 alle Websites in Deutschland barrierefrei gestaltet werden. Die Barrierefreiheit von Websites ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, Produkte und Dienstleistungen ohne Schwierigkeiten zugänglich zu machen und zu nutzen.
In diesem Artikel wird erläutert, was Barrierefreiheit bedeutet, welche Auswirkungen dies hat, wer davon betroffen ist und welche Folgen die Nichteinhaltung des Gesetzes mit sich bringt. Zusätzlich werden Maßnahmen aufgeführt, die bereits zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden können, um Barrieren auf Websites zu reduzieren. Darüber hinaus wird eine Blick auf die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geworfen.
Bedeutung von Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen Produkte und Dienstleistungen ohne besondere Schwierigkeiten und grundsätzlich ohne Hilfe anderer finden und nutzen können. Das Hauptziel der Barrierefreiheit besteht darin, Chancengleichheit, Teilhabe und Selbstbestimmung für alle zu ermöglichen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
Für Websites bedeutet Barrierefreiheit, dass sie von Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen leicht wahrgenommen, bedient und verstanden werden können. Dieses Konzept, auch als Accessibility bekannt, zielt darauf ab, eine User Experience zu schaffen, die für alle User, unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen nutzbar ist.
Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit auf Websites
Um die Zugänglichkeit zu verbessern, können bereits jetzt verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Hier sind einige Beispiele:
- Schriftarten und Schriftgröße: Sicherstellen, dass die Schriftarten gut lesbar sind und die Tastaturnavigation ermöglicht wird
- Barrierefreie Dokumente: PDFs und andere Dokumente auf Ihrer Website sollten barrierefrei gestaltet werden
- Verständliche Inhalte: Texte sollten so formuliert werden, dass sie verständlich, klar strukturiert, sprachlich korrekt und im Kontrast zum Hintergrund stehen
- Skalierbare Schriftgröße: Es soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die Schriftgröße zu vergrößern, ohne die Benutzbarkeit der Website zu beeinträchtigen
- Untertitel für Videos: Videos sollten Untertitel in der Ursprungssprache enthalten
- Kennzeichnung interaktiver Elemente: Links, Formulare, Buttons und Eingabefelder im Quellcode sollten markiert sein, um sie für assistive Technologien erkennbar zu machen
- Leichte Sprache: Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache, um sicherzustellen, dass sie auch für Personen mit geringen Deutschkenntnissen verständlich sind
- Alternative Texte für Bilder: Alternativtexte sollten eingefügt werden, um sicherzustellen, dass auch blinde oder sehbehinderte Nutzer:innen den Inhalt der Bilder verstehen können
Barrierefreiheit auf Websites
Barrierefreiheit bei Websites bedeutet, dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden müssen (Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments). Diese vier Prinzipien der Barrierefreiheit bilden die Grundlage der Web Content Accessibility.




Ausnahmen
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die von der Verpflichtung zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro fallen unter diese Ausnahmeregelung. Darüber hinaus wurde Dienstleistern mit Selbstbedienungsterminals eine Übergangsfrist von 15 Jahren eingeräumt, um die Anforderungen umzusetzen. Bis zum Jahr 2040 müssen diese Anforderungen erfüllt sein.
Hersteller sind dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Fertigungsprozess die Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen gewährleistet. Bei Verstößen können Bußgeldstrafen von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Des Weiteren haben Marktüberwachungsbehörden die Befugnis, Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Barrierefreiheitsanforderungen nicht eingehalten werden. Dies kann die Einschränkung oder Untersagung der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen, die Rücknahme oder den Rückruf von Produkten betreffen. Diese Regelungen gelten nicht nur für Hersteller, sondern auch für Händler und Importeure.