Conversion Rate Optimization/17. Juli 2023 -Aktualisiert am 13. Februar 2024/3 Min. Lesezeit

Die Zukunft der Inklusion: Accessibility-Gesetze in der EU - Was kommt auf Deutschland zu?

Die Europäische Kommission hat im März 2021 die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderung für den Zeitraum von 2021 bis 2030 verabschiedet. Mit dem Ziel, die Rechte für diese Menschen in Europa und weltweit zu verbessern, baut diese auf der vorherigen "europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020" auf. Trotz einiger Fortschritte stehen Menschen mit Beeinträchtigungen noch immer vor erheblichen Hindernissen und sind häufig sozialer Ausgrenzung ausgesetzt.

Die zentrale Zielsetzung besteht darin, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können, unabhängig von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung. Dies beinhaltet die Gewährleistung ihrer Menschenrechte, gleiche Chancen, Selbstbestimmung in Bezug auf ihren Lebensort, Lebensstil und ihre Beziehungen, die uneingeschränkte Reisefreiheit in der EU, sowie den Schutz vor Diskriminierung. Damit soll sichergestellt werden, dass sie ihre volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwirklichen können und dass ihre Bedürfnisse und Rechte uneingeschränkt respektiert werden. Dieser Schritt ist von entscheidender Bedeutung auf dem Weg zu einem barrierefreien Europa, in dem Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können.

Zudem soll mit der neuen Strategie die Vielfalt der unsichtbaren Beeinträchtigungen berücksichtigt werden und zielt darauf ab, Risiken der Mehrfachbenachteiligung anzugehen. Sie umfasst verschiedene Maßnahmen und Leitfäden, um die Zugänglichkeit zu verbessern und eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung einer menschenwürdigen Lebensqualität, der Unterstützung für ein unabhängiges Leben sowie dem Schutz vor Diskriminierung. Darüber hinaus strebt die EU eine Vorreiterrolle an, um weltweit die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

Flagship initiatives

  1. Accessible EU: Datenbank mit branchenübergreifenden Informationen und bewährten Verfahren zur Barrierefreiheit.
  2. Europäischer Behindertenausweis: Die Europäische Kommission wird einen Europäischen Behindertenausweis einführen, der für alle EU-Länder gelten wird. Damit wird es Menschen mit Behinderungen erleichtert, die angemessene Unterstützung in der gesamten EU zu erhalten.
  3. Leitfäden, die Verbesserungen für ein unabhängiges Leben und die Eingliederung in die Gemeinschaft empfehlen. Dies soll dazu beitragen, Menschen das Leben in barrierefreiem, betreutem Wohnen in der Gemeinde oder das Weiterwohnen zu Hause zu ermöglichen.
  4. Ein Rahmen für herausragende soziale Dienste
  5. Ein Paket zur Verbesserung der Arbeitsmarktergebnisse von Menschen mit Behinderungen
  6. Behindertenplattform: Diese bringt die für die Umsetzung des Abkommens zuständigen nationalen Behörden, Organisationen von Menschen mit Behinderungen und die Kommission zusammen. Sie unterstützt die Umsetzung der Strategie und fördert die Zusammenarbeit und den Austausch zur Umsetzung des Ankommens.
  7. Erneuerte HR-Strategie für die Europäische Kommission, einschließlich Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt und Inklusion. (attraktiver Arbeitsplatz für alle, Sicherstellung des Wohlbefinden und Zufriedenheit des Personals)