Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte für alle Menschen in umfassender Weise zugänglich sind. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Einblick in die Richtlinien und Erfolgskriterien, die mit der Wahrnehmbarkeit gemäß WCAG verbunden sind. Der Beitrag ist Teil einer Serie von Blogartikeln, die sich den vier grundlegenden Prinzipien der WCAG widmet: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Bei der Umsetzung dieser Prinzipien sind die Richtlinien und Erfolgskriterien der WCAG unverzichtbare Leitfäden. Diese Kriterien sind dabei einer der drei Konformitätsstufen zugeordnet.
Die Wahrnehmbarkeit soll gewährleisten, dass Informationen und Funktionen so gestaltet werden, dass sie von allen Usern in klar erkennbarer Weise wahrgenommen werden können.

"Prinzip der Wahrnehmbarkeit"
Textalternativen (WCAG-Richtlinie 1.1)
Erfolgskriterien:
1.1.1 Nicht-Textinhalte - Stufe A
Es ist ein wichtiges Element der Wahrnehmbarkeitsrichtlinie. Es fordert, dass für alle Nicht-Textinhalte Textalternativen bereitgestellt werden. Diese Textalternativen sollen sicherstellen, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten den Inhalt wahrnehmen können. Das kann in Form von Großschrift, Blindenschrift, Sprache, Symbolen oder einfacherer Sprache erfolgen.
Die Bereitstellung von Textalternativen ist entscheidend, damit User, die den visuellen Inhalt nicht wahrnehmen können, dennoch Zugang zu denselben Informationen und Funktionen haben. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die dieses Erfolgskriterium nicht betreffen:
Steuerelemente und Eingabe
Zeitbasierte Medien
Tests
Sensorische Elemente
CAPTCHA
Gestaltung, Formatierung, unsichtbare Elemente
Zeitbasierte Medien (WCAG-Richtlinie 1.2)
Die Richtlinie dreht sich um die Wahrnehmbarkeit von zeitbasierten Medien. Es soll sichergestellt werden, dass auf audiovisuelle Inhalte zugegriffen werden kann. Einige dieser Kriterien beziehen sich auf aufgezeichnete Medien, andere wiederum auf Live-Medien.
Erfolgskriterien:
1.2.1 Alternative für Audios und Videos - Stufe A
Für aufgezeichnete Audio- und Video-Medien werden geeignete Alternativen bereitgestellt, es sei denn, Audio oder Video ist eine Medienalternative für Text.
1.2.2 Untertitel Verfügbarkeit aufgezeichnet - Stufe A
Für alle aufgezeichneten Audioinhalte müssen Untertitel bereitgestellt werden.
1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative aufgezeichnet - Stufe A
Für Videos und ähnliche Medien muss es entweder eine Audiodeskription oder eine alternative Medienoption geben, es sei denn, das Medium selbst ersetzt bereits Text.
1.2.4 Untertitel Verfügbarkeit Live-Audioinhalte - Stufe AA
Alle Live-Audioinhalte müssen Untertitel haben.
1.2.5 Audiobeschreibung für Aufzeichnungen - Stufe AA
Für vorab aufgezeichnete Videoinhalte ist eine Audiobeschreibung erforderlich.
1.2.6 Gebärdensprache für Aufzeichnungen - Stufe AAA
Für aufgezeichnete Audioinhalte muss eine Übersetzung in Gebärdensprache erfolgen.
1.2.7 Erweiterte Audiobeschreibung für Aufzeichnungen - Stufe AAA
Sind Pausen im Vordergrundton nicht ausreichend, damit Audiobeschreibungen den Sinn des Videos vermitteln, wird für alle vorab aufgezeichneten Videoinhalte eine erweiterte Audiobeschreibung bereitgestellt.
1.2.8 Medienalternativen für Aufzeichnungen - Stufe AAA
Es wird eine Alternative für aufgezeichnete Medien und alle aufgezeichneten Videos bereitgestellt.
1.2.9 Alternative für Live-Audioinhalt - Stufe AAA
Für live übertragene reine Audioinhalte muss eine Alternative in Form von zeitbasierten Medien bereitgestellt werden.
Anpassungsfähig (WCAG-Richtlinie 1.3)
Die Wahrnehmbarkeit geht über die Bereitstellung von Alternativen hinaus und befasst sich auch mit der Anpassungsfähigkeit von Inhalten. Die Richtlinie legt fest, dass Inhalte so gestaltet sein sollten, dass sie auf unterschiedliche Weisen präsentiert werden können, ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.
Erfolgskriterien:
1.3.1 Software Verständlichkeit - Stufe A
Informationen, Struktur und Beziehungen müssen so gestaltet sein, dass eine Software sie verstehen kann oder sie in Textform vorliegen.
1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge - Stufe A
Wenn die Reihenfolge, in der Inhalte präsentiert werden, ihre Bedeutung beeinflusst, sollte diese korrekte Lesereihenfolge durch die Software bestimmt werden.
1.3.3 - Sensorische Eigenschaften - Stufe A
Anweisungen, die für das Verständnis und die Bedienung von Inhalten erforderlich sind, dürfen nicht nur auf den sensorischen Eigenschaften von Komponenten wie Form, Größe, visueller Position, Ausrichtung oder Ton basieren.
Unterscheidbar (WCAG-Richtlinie 1.4)
Unterscheidbarkeit ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Wahrnehmbarkeit. Es geht darum, sicherzustellen, dass User den Inhalt klar sehen und hören können.
Erfolgskriterien:
1.4.1 Verwendung von Farbe - Stufe A
Farbe darf nicht das einzige visuelle Mittel zur Informationsvermittlung sein.
1.4.2 Audiosteuerung - Stufe A
Wird auf einer Webseite eine Audio länger als 3 Sekunden automatisch abgespielt, muss entweder ein Mechanismus zum Anhalten oder Stoppen der Audio oder zur unabhängigen Lautstärkeregelung zur Verfügung stehen.
1.4.3 Kontrastverhältnis (Minimum) - Stufe AA
Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund muss ausreichend sein, um die Lesbarkeit sicherzustellen.
1.4.4 Textgröße ändern - Stufe AA
Die Textgröße kann ohne unterstützende Technologie um bis zu 200 Prozent geändert werden, ohne dass dabei Inhalt oder Funktionalität verloren gehen.
1.4.5 Bilder von Text - Stufe AA
Text soll anstelle von Textbildern zur Übermittlung von Informationen verwendet werden. (Ausnahmen: Logos)
1.4.6 Kontrastverhältnis - Stufe AAA
Dieses Kriterium erfordert ein höheres Kontrastverhältnis als das Minimumkontrastverhältnis für Text und Textbilder.
1.4.7 Schwacher oder kein Hintergrundton - Stufe AAA
Aufgezeichnete Nur-Audio-Inhalte, die hauptsächlich Sprache beinhalten und weder Audio-CAPTCHAs noch Audio-Logos sind, sollen keine Hintergrundgeräusche aufweisen.
Ausnahmen: Die Hintergrundgeräusche können ausgeschaltet werden, sie sind mind. 20 dezibel leiser oder dauern nur zwei Sekunden.
1.4.8 Visuelle Präsentation - Stufe AAA
Anforderungen werden an die visuelle Darstellung von Textblöcken festgelegt, wie die Möglichkeit für den User, Vordergrund- und Hintergrundfarben und die Zeilenhöhe auszuwählen.
1.4.9 Bilder von Texten - Stufe AAA
Textbilder sind nur reine Dekoration.
1.4.10 Reflow - Stufe AA
Inhalte sollen so gestaltet sein, dass nicht in zwei Dimensionen gescrollt werden muss. Die Benutzeroberfläche sollte so angepasst sein, dass sie gut auf verschiedenen Bildschirmgrößen und -auflösungen angezeigt werden kann, ohne dass horizontal und vertikal gescrollt werden muss.
1.4.11 Nicht-Text-Kontrast - Stufe AA
Visuelle Elemente auf einer Webseite, wie Benutzeroberflächenkomponenten und Grafiken, haben einen ausreichenden Kontrast zu den umgebenden Farben. Menschen mit Sehschwierigkeiten sollen den Inhalt gut erkennen können. Das Kontrastverhältnis muss mindestens 3:1 betragen.
1.4.12 Textabstand - Stufe AA
Der Abstand zwischen Textelementen auf einer Webseite soll so gestaltet werden, dass der Inhalt unverändert bleibt, wenn bestimmte Texteigenschaften wie Schriftgröße oder Zeilenhöhe geändert werden, um zu gewährleisten, dass der Text weiterhin gut lesbar bleibt.
1.4.13 Hover oder Fokus Inhalte - Stufe AA
Zusätzliche Inhalte, die aufgrund von Mauszeiger-Hover oder Tastatur-Fokus angezeigt und dann ausgeblendet werden, dürfen sich nicht negativ auf die Benutzbarkeit auswirken.
Fazit
Das Prinzip der Wahrnehmbarkeit im Rahmen der WCAG trägt bei der Gestaltung digitaler Inhalte bei, die für alle User wahrnehmbar sind. Die Wahrnehmbarkeit umfasst nicht nur die Bereitstellung von Textalternativen, sondern auch den Zugriff auf audiovisuelle Inhalte, die Anpassungsfähigkeit und die Unterscheidbarkeit von Inhalten. Indem die Richtlinien und Erfolgskriterien umgesetzt werden, wird dazu beigetragen, dass Informationen und Funktionen für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sind. Dies fördert nicht nur die Barrierefreiheit, sondern erweitert auch das Potenzial und die Reichweite digitaler Inhalte. Im vorherigen Blogartikel haben wir uns bereits mit der Konformität im WCAG befasst. In den kommenden Teilen unserer Blogartikelserie werden wir uns weiteren WCAG-Prinzipien widmen, und zwar der Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.